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   BVerwG, 02.03.1988 - 5 B 4.88   

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https://dejure.org/1988,12435
BVerwG, 02.03.1988 - 5 B 4.88 (https://dejure.org/1988,12435)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1988 - 5 B 4.88 (https://dejure.org/1988,12435)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1988 - 5 B 4.88 (https://dejure.org/1988,12435)
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  • BVerwG, 12.02.1976 - V C 86.74

    Leistung einer Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung bei Wechsel der

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1988 - 5 B 4.88
    Das zeitliche Mehr gegenüber dieser Zeitspanne ist hier mit wenigen Tagen so gering, daß es bei der nach § 7 Abs. 3 BAföG gebotenen Interessenabwägung (s. BVerwGE 50, 161 [BVerwG 12.02.1976 - V C 86/74]) nicht ins Gewicht fallen könnte.
  • BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 8.80

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1988 - 5 B 4.88
    Daß ein Studium von kürzerer Dauer im Sinne desUrteils vom 9. Juni 1983 - BVerwG 5 C 8.80 - (BVerwGE 67, 235 [BVerwG 09.06.1983 - 5 C 8/80]) auch noch bei einem Studium von zwei Semestern angenommen werden kann, hat der beschließende Senat, worauf die Beschwerde zutreffend hinweist, schon entschieden (vgl.z.B. Urteil vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 56.82 - ).
  • BVerwG, 12.12.1985 - 5 C 56.82

    Bafög - Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1988 - 5 B 4.88
    Daß ein Studium von kürzerer Dauer im Sinne desUrteils vom 9. Juni 1983 - BVerwG 5 C 8.80 - (BVerwGE 67, 235 [BVerwG 09.06.1983 - 5 C 8/80]) auch noch bei einem Studium von zwei Semestern angenommen werden kann, hat der beschließende Senat, worauf die Beschwerde zutreffend hinweist, schon entschieden (vgl.z.B. Urteil vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 56.82 - ).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 75.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Rückforderung - Ausbildungsunterbrechung -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1988 - 5 B 4.88
    Zwar ist der Auszubildende, wenn er die Annahme ausschließen will, er habe seine bisherige Ausbildung nicht abgebrochen, sondern lediglich unterbrochen, nach der Rechtsprechung des Senats "grundsätzlich" gehalten, sich zu exmatrikulieren(Urteile vom 12. Januar 1984 - BVerwG 5 C 1.82 - undvom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 75.84 -).
  • BVerwG, 12.01.1984 - 5 C 1.82

    Abbruch des Studiums - Exmatrikulation - Ausnahmefall - Zwischenprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1988 - 5 B 4.88
    Zwar ist der Auszubildende, wenn er die Annahme ausschließen will, er habe seine bisherige Ausbildung nicht abgebrochen, sondern lediglich unterbrochen, nach der Rechtsprechung des Senats "grundsätzlich" gehalten, sich zu exmatrikulieren(Urteile vom 12. Januar 1984 - BVerwG 5 C 1.82 - undvom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 75.84 -).
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